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Willkommen zu einer neuen Ausgabe der Brave GNU World — es steht zu hoffen, daß nach der letzten Ausgabe nicht zu viele Leser dem pyDDR Fieber verfallen sind und sich mit Muskelkater von der Lektüre abgewandt haben.
Eine bestimmte Situation stellt wohl eines der größten Probleme für viele Nutzerinnen Freier Software Betriebssysteme dar; speziell, wenn es sich um reine Anwender handelt. Die frisch gekaufte Hardware war schnell eingebaut, doch die mitgelieferten Treiber sind nur für Windows zu gebrauchen.
Hat man nicht bereits vor dem Kauf der Hardware etliche Stunden in die Internet-Recherche gesteckt, um eine bewußte Kaufentscheidung treffen zu können, vergehen nun manchmal Stunden, um die richtigen Treiber zu finden und zu installieren — im Extremfall wird sogar festgestellt, daß die entsprechende Hardware gar nicht oder nur unzureichend unterstützt wird. Verschlimmert wird die Situation durch veraltete Informationen, nicht-gepflegte Links und eingestellte Entwicklung mancher Treiber.
Dies ist streng genommen zumeist dem Unwillen der Hersteller zuzuschreiben, die sich oft nicht darum kümmern, ihre Hardware auch abseits des Windows-Monopols zu verkaufen und Kunden außerhalb dieses Monopols nicht ernst nehmen.
Tatsächlich ist es nicht so, daß jeder Hersteller jeden Treiber unbedingt selber erstellen müßte. Oft gibt es Freiwillige, die im eigenen Interesse die Entwicklung eines Treibers übernehmen möchten. Im Normalfall erfahren diese Entwickler nur wenig Unterstützung. Schlimmer noch. Manche Hardwarehersteller versuchen aktiv, sich gegen diesen Versuch der Vergrößerung des eigenen Marktpotentials zur Wehr zu setzen.
Natürlich gibt es mittlerweile und auch zunehmend Ausnahmen, die das Potential des Marktes Freier Software verstehen und sich darum bemühen, Treiber zur Verfügung zu stellen oder deren Entwicklung zu fördern. Aber im Moment bestätigen diese leider noch immer eher die Regel. Dabei sind ausschließlich von den Herstellern geschriebene und mitgelieferte Treiber eigentlich nur die zweitbeste Lösung.
Ideal erschiene eine Plattform, auf der die Hersteller die Treiber gemeinsam mit interessierten Unternehmen und Freiwilligen entwickeln und warten. Auf diese Art und Weise ist nicht nur die Wartung der Treiber über Jahre nach dem Produktionsstop möglich, es wird auch möglich, substantielle Synergieeffekte zu nutzen.
So verwenden heutzutage viele Karten unterschiedlicher Hersteller identische Chipsätze. Es kann hier also viel Mehrfacharbeit vermieden werden. Auch die Entwicklung von Treibern, die mit mehreren Betriebssystemen funktionieren, bzw. die Portierung eines bestehenden Treibers auf eine neue Hard- oder Software-Plattform — und damit die Erschließung eines neuen Absatzmarktes — wären denkbar.
Im Ergebnis würden Hardware-Hersteller, die sich in einen solchen Prozeß einbrächten, eine deutlich höhere Nutzwirkung ihrer Hardware in Kombination mit einer stärkeren Kundenbindung erreichen, die auch aus dem Wissen resultiert, daß die Unterstützung nicht in 1-2 Jahren plötzlich verschwindet. Von einem größeren Absatzmarkt ganz zu schweigen.
Eingangsportal eines solchen Systems müßte eine Datenbank sein, in der es möglich ist, über bestimmte Produkte eines Herstellers nach den vorhandenen Treibern und deren Status zu suchen. So würde ein Nutzer direkt erfahren, ob es für diese Hardware Treiber gibt und ob diese beispielsweise stabil, nur für Entwickler geeignet, verwaist oder veraltet wären.
Zum Aufbau einer solchen Datenbank ruft Florian Duraffourg aus Frankreich auf.
Ziel von Florian Duraffourg ist es zunächst, basierend auf PHP, HTML und MySQL eine Treiberdatenbank [5] speziell für GNU/Linux und GNU/HURD aufzubauen. Wer in Zukunft einen Treiber sucht, soll dann über einen einfach Web-Zugriff herausfinden können, ob ein Treiber existiert, wo er zu finden ist, und welchen Status er hat.
Dies würde es dann beispielsweise auch erlauben, direkt im Laden vor dem Kauf von Hardware über einen einfachen Web-Zugriff festzustellen, wie gut diese unterstützt wird. Florian denkt auch darüber nach, einen direkten Serverzugriff zu ermöglichen, so daß der Zugriff auch ohne HTML und Browser möglich ist; beispielsweise über ein kleines Client-Programm auf einem drahtlos ans Internet angebundenen PDA oder einem Mobiltelefon.
Die Gedanken und Planungen um diese Projekt herum sind noch immer im Fluß, so hat Florian noch keine endgültige Domain oder einen festen Server. Auch dachte er daran, die Treiber auf einem eigenen, dedizierten FTP-Server zu spiegeln, um das Veralten von Informationen durch das "Verrotten" von Links zu verlangsamen.
Momentan sucht Florian Duraffourg Freiwillige, die sich an der Programmierung, dem Design der Webseite, den Übersetzungen der Texte in verschiedene Sprachen und dem Aufbau der Treiberdatenbank beteiligen möchten.
Nach meinem Dafürhalten ist dies ein außerordentlich sinnvolles Projekt und ich hoffe, daß sich viele Freiwillige finden werden. Außerdem steht zu hoffen, daß einige Hardwarehersteller ihre Chance erkennen und dieses Projekt direkt unterstützen.
Wer noch nach einem weiteren Geschäftsmodell rund um Freie Software sucht, dem sollte übrigens aufgefallen sein, daß sich hier eine interessante Möglichkeit auftut.
Würde sich beispielsweise ein Versandhandel oder Laden bewußt strategisch auf durch Freie Software — wie z.B. GNU/Linux — unterstützte Hardware ausrichten, so würde dieser Mehrwert garantiert gerne in Anspruch genommen.
Kunden wüßten, daß sie sich nach Belieben im Angebot umsehen können, ohne um mangelnde Unterstützung bangen zu müssen. Als Zusatzleistung könnten sie sogar direkt die CD mit den entsprechenden Treibern für Freie Software zur Hardware erhalten.
Und vermutlich würden diese Kunden aus Kundenbindung auch ihre sonstige und in der Unterstützung unproblematische Hardware, wie z.B. Festplatten, Gehäuse, Prozessoren, Speicher von diesem Geschäft/Vertrieb kaufen. Aus der Unterstützung des oben angesprochenen Projekts könnten also auch der Versand- und Einzelhandel einen substantiellen Mehrwert ziehen.
Ziel des libQGLViewer [6] Projekts von Gilles Debunne ist es, eine 3D Betrachtungs-Bibliothek zu erstellen, die die Entwicklung von 3D Applikationen einfacher und schneller erlauben soll.
Nach Ansicht von Gilles bestand ein großes Problem darin, daß Werkzeuge wie z.B. eine bewegliche Kamera, Momentaufnahmen ("Snapshots"), einfache Koordinatensysteme usw. — obwohl relativ klassisch und wohlbekannt — selten Teil der 3D Standardbibliotheken sind. Auch GLUT arbeitet mit einem niedrigeren Abstraktionslevel.
Im Gegensatz dazu stellt libQGLViewer Kamera und Objekt, welche mit der Maus im 3D-Szenario bewegt werden können, zur Verfügung. Auch das Abspeichern von "Snapshots" in verschiedenen Formaten einschließlich vektorbasiertem EPS ist möglich.
Das Projekt beruht auf der QGLWidget Klasse der Qt Bibliothek und lediglich zum Anzeigen der Bildwiederholrate wird momentan noch GLUT eingesetzt. Mit der Umstellung auf Qt 3.1 wird diese Abhängigkeit jedoch verschwinden. Die libQGLViewer selber ist — wie auch die Qt-Bibliothek — in C++ geschrieben.
Der Autor selbst arbeitet in einem Grafik-Labor, in dem in der Vergangenheit jeder seinen eigenen 3D-Viewer entwickelt hatte. Jede Lösung hatte ihre Stärken, doch keine war vollständig. Dies wollte Gilles ändern. Außerdem hatte er den Wunsch, daß seine Studenten schneller und einfacher in ihren Projekten kreativ werden können, anstatt sich mit der Infrastruktur aufzuhalten.
Daher begann Gilles mit der Entwicklung. Ursprünglich ging er davon aus, es in einer Woche schreiben zu können, doch im Endeffekt stellte es sich nahezu als ein Vollzeit-Projekt für ein ganzes Jahr heraus. Mittlerweile jedoch ist das Projekt seiner Ansicht nach fertig, nur die Dokumentation könnte noch etwas Schliff durch einen englischen Muttersprachler gebrauchen. Auch Feedback zur Installationsroutine wäre willkommen.
Die Entscheidung, das Projekt für fertig zu erklären, wurde dabei durchaus bewußt getroffen. Erklärtes Ziel war es, den Betrachter so allgemein wie möglich zu halten, ohne sich auf bestimmte Anwendungen zu konzentrieren. Diese Grenze meint Gilles erreicht zu haben, daher hat er entschieden, keine wesentlichen Neuerungen mehr hinzuzufügen.
Die wesentlichen Stärken des Projekts liegen nach Ansicht seines Autors in dem sauberen, portablen und mit Bedacht entworfenen API, außerdem kommt die Bibliothek mit einer vollständigen Dokumentation und einer großen Zahl kommentierter Beispiele daher. So ist es einfach möglich, innerhalb einer Minute und mit 10 Zeilen Code einen simplen 3D-Betrachter zu erstellen.
Gilles legte übrigens auch Wert darauf, festzustellen, was die libQGLViewer nicht ist: Sie ist kein direkter 3D Renderer sondern stellt nur den Betrachter zur Verfügung — die "draw()" Methode bleibt weiterhin die Verantwortung des Benutzers und für die Erstellung der Szenerie stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung. libQGLViewer erlaubt es dem Benutzer dann, in diese Szenerien einzudringen und sich in diesen zu bewegen.
Veröffentlicht wird libQGLViewer als Freie Software unter der GNU General Public License (GPL). Dabei gab es von dritter Seite durchaus Anfragen, auf die Lesser General Public License (LGPL) umzusteigen, um auch proprietäre Anwendungen zu erlauben, doch aus persönlichen und politischen Gründen hat er sich dafür entschieden, die Bibliothek auch weiterhin unter der GPL herauszugeben.
Außerdem empfand er die generell verfügbaren Informationen um Lizenzen, mögliche Lizenzwechsel und Mehrfachlizenzierung unvollständig und teilweise verwirrend. Damit steht er sicherlich nicht alleine und daher ist es vielleicht Zeit, mal eine kleine Grundlageneinführung zu schreiben.
Um die Lizenzen verstehen zu können, ist es hilfreich, den Hintergrund zu verstehen, auf dem sie aufbauen. Lizenzen wie die GNU General Public License (GPL) sind Urheberrechts-Lizenzen, bzw. Copyright-Lizenzen. Auch wenn die Begriffe Copyright und Urheberrecht für den praktischen Gebrauch annhähernd identisch sind, gibt es doch ein paar historisch bedingte Unterschiede.
Um diese zu verstehen, muß man wissen, daß das Copyright eine Erfindung des Gutenbergzeitalters ist, eine Folgeerscheinung der Erfindung der Druckerpresse so um 1476. Ursprünglich als reines Verlegermonopol konzipiert, war es nicht vorgesehen, auch Autoren Rechte einzuräumen. Erst 1710 können Autoren Rechte an ihren eigenen Werken erwerben.
Die Idee des grundsätzlichen Rechts eines Autors an seinem Werk — der Kern des heutigen Urheberrechts — wurde in der Zeit vor der französischen Revolution maßgeblich von deutschen und französischen Philosophen propagiert und als eine wesentliche Errungenschaft der französischen Revolution umgesetzt.
Damit wurde das sogenannte "Droit d'Auteur" als neue Rechtstradition festgeschrieben, um das alte, am Verleger orientierte Copyright zu ersetzen. Heutzutage folgen im Wesentlichen die kontinentaleuropäischen Länder der Droit d'Auteur-Tradition, während der angloamerikanische Raum weiterhin der Copyright-Tradition verhaftet ist.
Um international gemeinsamen Grund zu schaffen, gab es Harmonisierungsprozesse und Abkommen, die nach ihren jeweiligen Orten des Zustandekommens Bern und Stockholm benannt sind. Daher sind die praktischen Unterschiede trotz der sehr unterschiedlichen Basis in vielen Belangen nicht sehr groß. Mit einer Ausnahme.
Im Gegensatz zum Copyright kennt die "Droit d'Auteur" Tradition ein Persönlichkeitsrecht des Urhebers, welches, wie andere Menschenrechte auch, nicht verwirkt werden kann. Unabhängig davon, was ein Vertrag festlegt, die Urheberpersönlichkeitsrechte können nicht beschnitten werden. Es besteht vielmehr die Gefahr, daß ein Vertrag, der dies (anscheinend oder tatsächlich) Versucht, vor Gericht für ungültig erklärt werden könnte.
Übertragen werden können die sogenannten Nutzungsrechte. Es existieren einfache und exklusive Nutzungsrechte, wobei der Inhaber der exklusiven Nutzungsrechte unbegrenzt einfache Nutzungsrechte erteilen und seine Rechte vor Gericht verteidigen kann. Die exklusiven Nutzungsrechte verhalten sich daher praktisch wie das Copyright.
Über diese exklusiven Nutzungsrechte, bzw. das Copyright kann der Inhaber dieser Rechte die Lizenz wählen, unter der die Software vertrieben wird. Im Falle Freier Software wird dabei eine Freie Software Lizenz gewählt. [7]
Da der Inhaber der exklusiven Nutzungsrechte, bzw. des Copyright eine unbegrenzte Zahl von einfachen Nutzungsrechten (und damit Lizenzen) erteilen kann, ist es ihm natürlich immer möglich, dieselbe Software unter mehreren Lizenzen herauszugeben. Ob diese Lizenzen Freie Software Lizenzen oder proprietäre Lizenzen sind, ist dabei juristisch zunächst einmal unerheblich.
Liegen die exklusiven Nutzungsrechte bei mehreren Personen, da es beispielsweise mehrere Autoren gibt, die keine Bündelung ihrer Nutzungsrechte vorgenommen haben, so müssen natürlich alle Autoren mit einer entsprechenden Lizenzierung einverstanden sein.
Die Lizenz wird also über die exklusiven Nutzungsrechte — die im wesentlichen identisch sind mit dem angloamerikanischen Copyright — als einfaches Nutzungsrecht erteilt.
Wichtig ist, zu verstehen, daß nur der Inhaber der exklusiven Nutzungsrechte die Lizenz auch vor Gericht verteidigen kann. Außerdem kann die Relizenzierung praktisch nahezu unmöglich werden, wenn eine große Anzahl von Autoren an einem Projekt beteiligt sind.
Aus diesem Grund hat die FSF Europe die in Ausgabe #48 der Brave GNU World vorgestellte [8] Treuhänderische Lizenzvereinbarung (FLA) [9] veröffentlicht.
Als Reaktion auf die Veröffentlichung wurden ein paar Fragen gestellt, die hier vielleicht kurz angesprochen werden sollten.
Eine recht häufig auftauchende Frage war, ob das FLA die GPL ersetzen solle. Das ist natürlich nicht der Fall, denn die GPL ist eine Urheberrechtslizenz, die über die exklusiven Nutzungsrechte gewährt wird. Während das FLA sich mit der Übertragung exklusiver Nutzungsrechte beschäftigt, also ein Niveau tiefer ansetzt.
Eine andere Frage bezog sich auf die Offenhaltung der Mehrfachlizenzierung durch den Autor, da das FLA eine unbegrenzte Zahl von einfachen Nutzungsrechten an diesen zurücküberträgt. Dabei stellte sich die Frage, ob es denn möglich sei, diese erteilten proprietären Lizenzen vor Gericht einzuklagen, da der Autor ja nicht mehr Inhaber der exklusiven Nutzungsrechte ist.
Stellt man sich diesen Fall vor, so würde Autor A seine Rechte an die FSF Europe übertragen und eine einfache, proprietäre Lizenz an Firma B erteilen, mit der Vertragsbedingung, diese nicht weiterzugeben. Nun verkauft Firma C eine Software, in der die Software von Autor A offensichtlich proprietär eingesetzt wird. Was bedeutet das?
Logisch ergeben sich zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit wäre, daß Firma C die durch die FSF Europe im Normalfall unter der GNU General Public License herausgegebene Software mißbräuchlich verwandt hat. Dem würde die FSF Europe natürlich nachgehen. Erst, wenn Firma C jedoch versichert, nicht die GPL-Version, sondern vielmehr die proprietäre Version von Firma B eingesetzt zu haben, kann dies ausgeschlossen werden.
In dem Fall hat Firma B jedoch den Vertrag mit Autor A verletzt und das Recht, gegen Vertragsverletzungen vorzugehen, hat Autor A nicht abgegeben. Er kann also gegen Firma B vorgehen und im Zweifelsfall die Kette der Rechteübertragung bei Firma B durchtrennen.
Natürlich sei an dieser Stelle gesagt, daß es hier im Zweifelsfall auf fachliche Prüfung eines zugelassenen und voll ausgebildeten Anwalts ankäme, was ich nicht bin. Ich hoffe jedoch, daß es mir gelungen ist, den nicht-Juristen die Zusammenhänge etwas besser verständlich zu machen, ohne die Juristen mit in ihren Augen zu stark vereinfachter Darstellung verärgert zu haben.
Damit genug für diese Ausgabe. Wie üblich hoffe ich auf zahlreiche Anregungen, Fragen und Kommentare sowie natürlich Meldungen über interessante Projekte und neue Entwicklungen an die übliche Adresse. [1]
Info
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[1] Ideen, Anregungen, Kommentare an die Brave GNU World: column@brave-gnu-world.org
[2] Homepage des GNU-Projektes: http://www.gnu.org/ [3] Homepage von Georg's Brave GNU World: http://brave-gnu-world.org [4] "We run GNU" Initiative: http://www.gnu.org/brave-gnu-world/rungnu/rungnu.de.html [5] Freie Software Treiber-Datenbank: http://drivers.linux.free.fr/index.php [6] libQGLViewer Homepage: http://www-imagis.imag.fr/Membres/Gilles.Debunne/CODE/QGLViewer/ [7] Liste Freier Software Lizenzen: http://www.gnu.org/licenses/license-list.html [8] Brave GNU World Ausgabe 48: http://brave-gnu-world.org/issue-48.de.html [9] Treuhänderische Lizenzvereinbarung (FLA): http://fsfeurope.org/projects/fla/ |
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Last modified: Fri Jul 4 12:19:34 CEST 2003